Verjährung von Regressansprüchen
Mit der Verjährung im Sinne des § 113 Satz 1 SGB VII von (Regress) Ansprüchen der Sozialversicherungsträger nach den §§
Weiterlesen…Aktuelles aus dem Sozialrecht
Mit der Verjährung im Sinne des § 113 Satz 1 SGB VII von (Regress) Ansprüchen der Sozialversicherungsträger nach den §§
Weiterlesen…Ersatzansprüche gehen nach § 179 Abs. 1a Satz 1 SGB VI erst in dem Zeitpunkt über, in dem die Erstattungsleistungen
Weiterlesen…Der Schadensersatzanspruch eines Verletzten geht auf den Versicherungsträger (etwa die Krankenkasse oder die gesetzliche Rentenversicherungh) oder den Träger der Sozialhilfe
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