Kurzarbeitergeld – und die Anzeige des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber trägt das Risiko des rechtzeitigen Zugangs der Anzeige über Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit bei Postversand.
In dem vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschiedenen Fall produziert und vertreibt die Arbeitgeberin u.a. Geldgewinnspielgeräte. Am 21.04.2020 zeigte sie bei der beklagten …
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