Kein Vertrauensschutz in zu hohe Heizkostenzuschüsse
Ein Jobcenter darf zu viel gezahlte Heizkostenzuschüsse zurückfordern, wenn die Bewilligung zunächst nur vorläufig erfolgte. Eine solche Vorläufigkeit begründet keinen Vertrauensschutz.
In dem hier vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschiedenen Fall bezog eine Frau aus dem Landkreis Lüneburg im Rahmen der Grundsicherung …
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