Sozialversicherungspflicht bei Hörfunkreportern
Ein Hörfunkreporter bei einer Rundfunkanstalt ist, auch wenn die Tätigkeit einen erheblichen journalistisch-kreativen Eigenanteil aufweist, sozialversicherungspflichtig beschäftigt, wenn er im Rahmen von im Voraus vereinbarten, pauschal vergüteten Diensten mit festgelegten Anfangs- und Endzeiten tätig wird. Demgegenüber besteht kein Beschäftigungsverhältnis, wenn …
Weiterlesen…





