Der vom Jugendhilfeträger festgesetzte Betrag für die Anerkennung der Förderungsleistung an eine Tagespflegeperson in Höhe von 2,70 € je Kind und Stunde ist für das Bundesverwaltungsgericht -zumindest in dem hier entschiedenen konkreten Fall- gerichtlich nicht zu beanstanden.
In dem hier… Weiterlesen