Kostenerstattung des örtlichen Jugendhilfeträgers bei fortdauernder Vollzeitpflege
Der Anwendungsbereich des § 89a Abs. 2 SGB VIII ist im Wege der Analogie auf die Fälle zu erstrecken, in denen dem nach § 86 Abs. 6 SGB VIII zuständig gewordenen örtlichen Träger gegen einen anderen örtlichen Träger ein Kostenerstattungsanspruch …
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