Dienstbeschädigungsausgleich – und die Grundrente nach dem BVG
Der Wert des Dienstbeschädigungsausgleichs (DbA) bestimmt sich auf der Grundlage des im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundessozialgerichts geltenden Rechts nach § 2 Abs 1 S 1 des Dienstbeschädigungsausgleichsgesetzes (DbAG) in seiner zum 1.01.1997 in Kraft getretenen Neufassung durch Art 6 …
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