Die missbräuchliche Inanspruchnahme von Wohngeld
Die Inanspruchnahme von Wohngeld ist missbräuchlich, wenn seine Gewährung zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens tatsächlich nicht notwendig ist. Erheblich im Sinne des § 21 Nr. 3 WoGG 2008 ist ein Vermögen, dessen Einsatz seinem Inhaber zur Deckung des …
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