Arbeitslosengeld für deutsch-niederländische Grenzgänger
Ein arbeitslos gewordener Grenzgänger kann Arbeitslosenunterstützung nur in seinem Wohnmitgliedstaat beziehen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer zum Staat seiner letzten Beschäftigung besonders enge Bindungen beibehalten hat.
Die Verordnung Nr. 883/2004 koordiniert die nationalen Systeme der sozialen Sicherheit in …
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