Bestattungskosten vom Sozialhilfeträger – und der Grabstein
Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden durch den Sozialhilfeträger übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen (§ 74 SGB XII). Es besteht jedoch kein Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Grabstein, wenn hierbei …
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