Die fünfköpfige Familie mit einem schwerbehinderten Sohn – und der marktenge Wohnraum
Das Jobcenter muss bei besonders schwer verfügbaren, behindertengerechten Wohnungen auch Kosten oberhalb der Angemessenheitsgrenze übernehmen.
In dem hier vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschiedenen Fall hatte eine 1976 geborene Frau aus Niedersachsen geklagt. Sie hat fünf Kinder im Alter von 9 bis …
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