Kindergeldrückforderung – und die Weiterleitung an den anderen Elternteil
Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, dass Familienkassen in den sogenannten Weiterleitungsfällen die Erfüllungswirkung der Weiterleitung nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt der Vorlage der wirksamen Weiterleitungserklärung des anderen Elternteils anerkennen.
Bereits entstandene Säumniszuschläge sind auch nicht durch die spätere …
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