Arbeitsunfall beim Sportklettern
Ein Unfall beim Sportklettern in den Alpen ist selbst dann kein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn es sich bei dem Unfallopfer um einen Profi-Eishockeyspieler handelt.
Nach § 8 Abs 1 SGB VII sind Arbeitsunfälle Unfälle von Versicherten infolge …
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