Palliativpflege in einer Wohngemeinschaft – und die Hilfe zur Pflege
Ein Pflegedienst, der Intensivpflege in Wohngemeinschaften erbringt, wird nicht Inhaber eines Anspruchs auf Hilfe zur Pflege, wenn die Pflegebedürftige verstirbt.
In dem hier vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschiedenen Fall war die im Jahr 2010 geborene ursprüngliche Klägerin seit Oktober 2018 palliativpflegebedürftig. …
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