Kein Aufwendungsersatz für den selbstbeschafften Kita-Platz
Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss einem Kind einen seinem individuellen Bedarf entsprechenden Betreuungsplatz nachweisen. Versäumt er dies, muss er
Weiterlesen…Aktuelles aus dem Sozialrecht
Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss einem Kind einen seinem individuellen Bedarf entsprechenden Betreuungsplatz nachweisen. Versäumt er dies, muss er
Weiterlesen…Der zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe verletzt seine Amtspflicht, wenn er einem gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII1 anspruchsberechtigten
Weiterlesen…Die erwerbstätigen sorgeberechtigten Eltern sind nicht geschützte Dritte der Amtspflicht auf Verschaffung eines Platzes in einer Kindertagesstätte. Im Übrigen wäre
Weiterlesen…Der Wohngemeinde steht hinsichtlich eines geltend gemachten Kostenerstattungsanspruches nach § 25 a Kindertagesstättengesetz Schleswig-Holstein (KitaG SH) grundsätzlich ein Wahlrecht zu,
Weiterlesen…Die Übernahme von Kostenbeiträgen für den Besuch einer Kindertagesstätte nach § 90 Abs. 3 SGB VIII setzt nicht voraus, dass
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