Doktoranden – und die studentische Krankenversicherung
Doktoranden, die ihr Promotionsstudium nach Abschluss eines Hochschulstudiums aufnehmen, können nicht von der kostengünstigen Krankenversicherung als Student in der gesetzlichen
Weiterlesen…Aktuelles aus dem Sozialrecht
Doktoranden, die ihr Promotionsstudium nach Abschluss eines Hochschulstudiums aufnehmen, können nicht von der kostengünstigen Krankenversicherung als Student in der gesetzlichen
Weiterlesen…Die (kostengünstige) Versicherungspflicht als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung endet auch im Fall des nahtlosen Vorliegens von so genannten Hinderungsgründen
Weiterlesen…Der Unfallversicherungsschutz für Studierende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen im Sinne des § 539 Abs 1 Nr 14d
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