Erwerbsunfähigkeit nach Arbeitsunfall
Dass ein Versicherter infolge eines Versicherungsfalls (hier Arbeitsunfall) einer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen kann, erfordert, dass keinerlei Erwerbstätigkeit mehr möglich ist; dafür ist selbst die volle Erwerbsminderung iSd § 43 II 2 SGB VI nicht ausreichend.
Rechtsgrundlage für die Gewährung …
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