Altersrente für besonders langjährig Versicherte – und die letzten Jahre arbeitslos
Nach § 236b Abs 1 i.V.m. Abs 2 S 1 SGB VI haben Versicherte, die vor dem 1.01.1953 geboren sind,
Weiterlesen…Aktuelles aus dem Sozialrecht
Nach § 236b Abs 1 i.V.m. Abs 2 S 1 SGB VI haben Versicherte, die vor dem 1.01.1953 geboren sind,
Weiterlesen…Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn sind nach einem Urteil des Bundessozialgerichts auf die 45-jährige Wartezeit
Weiterlesen…Es besteht kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf die rentenrechtliche Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in einem Drittstaat, der nicht Mitglied der Europäischen Union
Weiterlesen…Die Anwartschaft auf eine Rente aus eigener Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist von Art. 14 Abs. 1 GG geschützt
Weiterlesen…Die Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr, VRR, stellen allein auf den Bezug von Grundsicherungsleistungen ab für den Bezug eines VRR-Sozialtickets. Dabei
Weiterlesen…Das europäische Unionsrecht steht einer Regelung über die Berechnungsmodalitäten für die Altersrente entgegen, die dem Umstand, dass der Betroffene auch
Weiterlesen…