Keine Berufsausbildungsbeihilfe im Elternhaushalt
Im Haushalt ihrer Eltern lebenden Auszubildenden steht kein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe zu. Das Tatbestandsmerkmal des „Wohnens außerhalb des elterlichen Haushalts“ (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB III) erfordert, dass der Auszubildende in einer eigenen, von der elterlichen Wohnung räumlich …
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