Kategorie: Sozialrecht Allgemein

Allgemeine Regelungen zum Sozialrecht. Dies umfasst die Regelungen des SGB I (Erstes Buch Sozialgesetzbuch – Allgemeiner Teil), des SGB IV (Viertes Buch Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung), des SGB X (Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – Verwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz) und des SGG (Sozialgerichtsgesetz).

Vertragsärztevergütung – Neubestimmung des Behandlungsbedarfs ohne Vorjahresanknüpfung

Die Neubestimmung des Behandlungsbedarfs ohne Anknüpfung an das Vorjahr führt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts nicht zu einer höheren Vergütung für die Vertragsärtze.

Die zur Vereinbarung der Gesamtvergütung berufenen Vertragspartner (Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen – KÄV) in den einzelnen …

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Fortwirkung der Arbeitslosmeldung bei mehr als sechswöchiger Unterbrechung

Eine Arbeitslosmeldung wirkt bei einer mehr als sechswöchigen Unterbrechung der Arbeitslosigkeit nach zwischenzeitlicher Teilnahme an einer medizinischen Reha-Maßnahme nicht fort, wenn der bei Entlassung aus der Reha-Maßnahme weiterhin arbeitsunfähige Arbeitslose die Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld wegen anderweitigen Leistungsbezugs bestandskräftig …

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Verschuldenskosten im sozialgerichtlichen Verfahren – und die Belehrungspflicht des Gerichts

Die Entscheidung über die Auferlegung von Verschuldenskosten ist ermessensfehlerhaft, wenn dem betroffenen Beteiligten eine mündliche Belehrung des Gerichts mangels Anwesenheit in der mündlichen Verhandlung nicht zur Kenntnis gelangt. Die Belehrung in mündlicher Verhandlung in Abwesenheit des Klägers ersetzt die zwischenzeitlich …

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Die Beförderungsbedingungen für ein Sozialticket

Die Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr, VRR, stellen allein auf den Bezug von Grundsicherungsleistungen ab für den Bezug eines VRR-Sozialtickets. Dabei bleibt unberücksichtigt, ob ein Bezieher von Altersrente wirtschaftlich einem Sozialhilfeempfänger gleich steht.

So die Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund in dem …

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Geringfügige Beschäftigung als Hausmeister für eine Wohnungseigentümergemeinschaft

Eine geringfügige Beschäftigung als Hausmeister und Reinigungskraft für eine Wohnungseigentümergemeinschaft stellt keine geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt im Sinne von § 8a SGB IV dar.

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht verlangen, den von ihr für die als Hausmeister und Reinigungskraft beschäftigten Personen …

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Berufungseinlegung per elektronischer Kommunikation – und die Rechtsmittelbelehrung

Die Rechtsmittelbelehrung eines sozialgerichtlichen Urteils ist nach derzeitiger Sach- und Rechtslage nicht „unrichtig“ im Sinne von § 66 Abs 2 S 1 SGG, wenn sie die Möglichkeit der Berufungseinlegung durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments nicht erwähnt, obwohl für das betreffende …

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Toleranzrahmen bei der Rechtsanwaltsvergütung im sozialgerichtlichen Verfahren

Bei der Bemessung der angemessenen Gebühren eines Rechtsanwalts scheidet eine Erhöhung der Mittelgebühr allein aufgrund von Toleranzgesichtspunkten aus.

Zur Überzeugung des Sozialgerichts Berlin war die anwaltliche Gebührenbestimmung einer um 20% erhöhten Mittelgebühr für die Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV RVG …

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Streitwertfestsetzung auf den Auffangstreitwert als Verletzung der anwaltlichen Berufsfreiheit

Die Festsetzung des gerichtlichen Streitwerts auf den Auffangwert kann auch im sozialgerichtlichen Verfahren die grundrechtlich geschützte Berufsfreiheit des prozessbevollmächtigten Rechtsanwalts aus Art. 12 Abs. 1 GG (bzw. dem entsprechenden Grundrecht der Landesverfassung, hier: Art. 17 der Verfassung von Berlin ) …

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Der Wille des Klägers und das gegenteilige Handeln seines Prozessbevollmächtigten

Teilanerkenntnis, Erledigungserklärung und Vergleich sind vom Prozessbevollmächtigten auch dann wirksam erklärt worden, wenn der Kläger behauptet, mit den Erklärungen nicht einverstanden gewesen zu sein.

Nach § 101 Abs. 2 SGG erledigt das angenommene Anerkenntnis insoweit den Rechtsstreit in der Hauptsache.…

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Sozialversicherung und der Regreß in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Der Schadensersatzanspruch eines Verletzten geht auf den Versicherungsträger (etwa die Krankenkasse oder die gesetzliche Rentenversicherungh) oder den Träger der Sozialhilfe über, soweit dieser auf Grund des Schadensereignisses Sozialleistungen zu erbringen hat, die der Behebung eines Schadens der gleichen Art dienen …

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