Altersgrenze und Wunschstudienplatz beim BAföG
Unverzüglich im Sinne von § 10 Abs. 3 Satz 3 BAföG, d.h. nicht auf schuldhaftem Zögern beruhend, ist das Verhalten eines Auszubildenden dann nicht mehr, wenn es eine rechtliche Obliegenheit verletzt und dem Auszubildenden vorwerfbar ist. Einem Studierenden, der die …
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