Ein Begleithund für einen an FAS leidenden Jungen und die Kosten
Die Kosten eines Begleit- oder Assistenzhundes sind nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen.
So hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in dem hier vorliegenden Fall entschieden und der Klage eines Jungen auf Kostenübernahme keinen Erfolg beschieden. Begehrt hatte die Kostenübernahme ein …
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