Das Kennenlern-Praktikum eines Arbeitsplatzbewerbers – und die gesetzliche Unfallversicherung
Eine Arbeitsplatzbewerberin steht bei der Besichtigung des Unternehmens im Rahmen eines eintägigen unentgeltlichen „Kennenlern-Praktikums“ unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
In dem hier vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall absolvierte die Stellenbewerberin bei einem Unternehmen ein unentgeltliches eintägiges „Kennenlern-Praktikum“ auf der Grundlage …
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