Überzahlte Miete – und das Jobcenter
Bei einem Mieter, der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (hier: Arbeitslosengeld II, nunmehr: Bürgergeld) als Bedarf für seine Unterkunft bezieht, geht der Anspruch auf Rückerstattung überzahlter Miete auf den Sozialleistungsträger (hier: das Jobcenter) über.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen …
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