Operative Brustvergrößerung für Intersexuelle
Intersexuelle Personen haben auch dann keinen Anspruch auf Versorgung mit einer beidseitigen Mamma-Augmentationsplastik, wenn zu ihren Gunsten unterstellt würde, dass Versicherte mit körperlichen Geschlechtsentwicklungsstörungen gegen ihre Krankenkasse grundsätzlich Anspruch auf geschlechtszuweisende oder verdeutlichende Behandlung haben.
Zielsetzung der gewünschten Behandlung ist …
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