Prüfung der Leistungspflicht der Krankenkasse
Eine gesetzliche Krankenkasse kann sich zur Prüfung der Leistungspflicht in zahnmedizinischen Behandlungsfällen den Gutachter bzw. den Gutachterdienst nicht frei auswählen. Es ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Begutachtung zu beauftragen.
So hat das Bayerische Landessozialgericht in den …
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