Erheblicher Bedarfsunterdeckung durch notwendige Berufsbekleidungskosten
Damit bei Sozialleistungsempfängern ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleistet ist, hat das Jobcenter die Kosten der für den Schulbesuch erforderlichen speziellen Berufskleidung zu übernehmen.
Diese Entscheidung hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in dem hier vorliegenden Fall getroffen und das Jobcenter dazu verpflichtet, die …
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