Die als Alltagskleidung erworbene Berufsbekleidung
Handelt es sich um keine spezielle Berufsbekleidung, sondern um Alltagskleidung, die auch außerhalb der Berufsschule getragen werden kann, übernimmt das Jobcenter nicht die Kosten. Denn Alltagskleidung ist aus dem Regelsatz zu beschaffen.
Mit dieser Begründung hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in …
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