Säumniszuschläge – und ihre Berechnung durch die Familienkassen
Die bisherige Berechnungsweise der Säumniszuschläge zu Kindergeldrückforderungen durch den Inkasso-Service der Familienkassen ist nach Ansicht des Finanzgerichts Köln rechtswidrig.
In dem hier vom Finanzgericht Köln entschiedenen Fall forderte die Familienkasse von der Klägerin Kindergeld zurück, welches zu Unrecht ausgezahlt worden …
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