BAföG – und die vom Staat gewährten Unterhaltsvorschussleistungen
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG), die ein Auszubildender für sich selbst erhält, sind bis zur Höhe des allgemeinen Einkommensfreibetrages nicht auf Leistungen anzurechnen, die er nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhält.
Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt in dem Fall …
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