Unterhaltsvorschuss – für bei den Großeltern in Portugal lebende Kinder
Einem Anspruch auf staatlichen Unterhaltsvorschuss steht nicht entgegen, dass die betroffenen Kinder in Portugal leben, wenn der alleinerziehende Elternteil in Deutschland mehr als nur geringfügig beschäftigt ist.
In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschiedenen Fall lebten die 2003 und …
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