„Mindestmenge“ zu behandelnder Frühgeborener
Die Erhöhung der „Mindestmenge“ zu behandelnder Frühgeborener mit Geburtsgewicht unter 1250 Gramm von 14 auf 30 Geburten pro Jahr für Krankenhäuser ist nichtig.
Das Bundessozialgericht gab zwar dem Gemeinsamen Bundesausschuss im Ausgangspunkt Recht, dass die Behandlung Frühgeborener mit Geburtsgewicht unter …
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