Künstlersozialabgabe beim berufsständischen Ärzteblatt
Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Redaktionsmitglieder eines (jedenfalls auch) der Öffentlichkeitsarbeit dienenden Presseorgans einer Ärztekammer unterliegen dem Grunde nach der Abgabepflicht nach §§ 25, 24 Abs. 1 Satz 2 KSVG.
Nach § 24 KSVG ist ein Unternehmer zur Künstlersozialabgabe verpflichtet, wenn er …
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