Gewaltopferentschädigung und die glaubhaften Angaben des Opfers
Nach dem Opferentschädigungsgesetz kann eine Person Versorgungsleistungen beanspruchen, wenn sie infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat. Dabei kann die Glaubhaftmachung des schädigenden Vorganges durch das Opfer ausreichen: Der Entscheidung über die Gewährung einer Beschädigtenrente nach …
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