Teilhandverlust – und die individuelle Finger-Handprothese
Gesetzlich Krankenversicherte mit Teilhandverlust können auch dann einen Anspruch auf eine individuelle Finger-Handprothese aus Silikon haben, wenn dieses Hilfsmittel die Funktionsausfälle nur teilweise ausgleicht. Die Versorgung mit der Prothese ist zu gewähren, wenn diese eine erhebliche funktionelle Verbesserung bewirkt.
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