Die Schwangere – und das nicht zugelassene Arzneimittel
Die Grundsätze der Arzneimittelzulassung gelten auch bei Risiken in der Schwangerschaft.
Das Bundessozialgericht hatte zu entscheiden, wann schwangere Frauen ausnahmsweise Anspruch auf ein für die konkrete Behandlung nicht zugelassenes Arzneimittel haben, um ihr ungeborenes Kind vor einer gefährlichen Infektion zu …
Weiterlesen…




