Aufschub der Krankenversicherungspflicht – und der Entgeltersatz im Krankheitsfall
Der Aufschub des Beginns der Versicherungspflicht setzt nicht voraus, dass der Beschäftigte über eine dem Krankengeld vergleichbare Absicherung gegen den krankheitsbedingten Ausfall von Arbeitsentgelt verfügt.
Mit dieser Begründung hat jetzt das Bundessozialgerichts eine Revision der Deutschen Rentenversicherung Bund zurückgewiesen und …
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