Bescheide einer Krankenkasse zur Versicherungspflicht – und die Gegenwehr der Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bund) darf sich gegen eine Zuständigkeitsverletzung durch die als Einzugsstelle tätige Krankenkasse zur Wehr setzen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist berechtigt, Bescheide zur Versicherungspflicht einer als Einzugsstelle handelnden gesetzlichen Krankenkasse mit dem Argument anzufechten, ihre …
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