Kündigung mit 60 Jahren vereinbart
Die Vereinbarung einer Altersgrenze unterhalb des gesetzlichen Renteneintrittsalters für GmbH-Geschäftsführer ist dann zulässig, wenn gewährleistet ist, dass dem Geschäftsführer ab dem Zeitpunkt seines Ausscheidens eine betriebliche Altersversorgung zusteht.
Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall …
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