Das (nur) deutschsprachige Merkblatt
Wenn dem Elternteil eines Berechtigten nach dem Unterhaltsvorschussgesetz von der Behörde ein Merkblatt (über die Voraussetzungen des Leistungsbezugs) übergeben wird, dessen Inhalt (in deutscher Sprache) er nicht versteht, muss er sich um eine Übersetzung bemühen; zumindest muss er der Behörde …
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