Heimbewohner im SGB XII-Bezug – und die Entgelterhöhung
Eine Entgelterhöhung des Unternehmers (Heimträger) bei Änderung der Berechnungsgrundlage nach § 9 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Verbrauchers (Heimbewohner). Dies gilt auch gegenüber Verbrauchern, die Leistungen nach dem SGB XI oder SGB XII …
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