Vertragsärztevergütung – Neubestimmung des Behandlungsbedarfs ohne Vorjahresanknüpfung
Die Neubestimmung des Behandlungsbedarfs ohne Anknüpfung an das Vorjahr führt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts nicht zu einer höheren Vergütung für die Vertragsärtze.
Die zur Vereinbarung der Gesamtvergütung berufenen Vertragspartner (Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen – KÄV) in den einzelnen …
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