Die ordnungswidirge Nichtzahlung der Monatsprämie zur Pflegeversicherung – und die Möglichkeit der Grundsicherung
Bei der Ordnungswidrigkeit gemäß § 121 Abs 1 Nr 6 SGB XI handelt es sich um ein echtes Unterlassungsdelikt, so dass dem Handlungspflichtigen die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten möglich und zumutbar sein muss .
Einem Betroffenen, der Anspruch auf Leistungen …
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