Kein Kassenrezept gegen Bauchschmerzen?
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Kosten für Buscopan® nicht generell übernehmen.
Wenn ein Pharmaunternehmen beim Gemeinsamen Bundesausschuss den Antrag stellt, ein Arzneimittel in die Liste der Medikamente aufzunehmen, die trotz fehlender Verschreibungspflicht ausnahmsweise zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden dürfen, …
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