Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren
Richten sich Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, gebietet der Grundsatz der materiellen Subsidiarität regelmäßig die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache, wenn Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen .
Verzichtbar ist dies nur, wenn eine Rechtsverletzung …
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