Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung – und die erstangegangene Krankenkasse
Durch die antragsgemäße Bewilligung des Hörgeräts und mangels Weiterleitung des Antrags an die Rentenversicherung ist eine umfassende Zuständigkeit der Krankenkassen begründet worden, die auch nicht dadurch entfallen ist, dass sich die Versicherte nach Ablehnung ihres weitergehenden Versorgungsbegehrens innerhalb der Zwei-Wochen-Frist …
Weiterlesen…