Kapitalerträge – und der automatisierte Datenabgleich bei Grundsicherungsempfängern
Für das Bundessozialgericht bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den automatisierten Datenabgleich der Jobcenter zur Ermittlung von Kapitalerträgen.
SGB II-Bezieher müssen nach Ansicht des Bundessozialgerichts den Datenabgleich der Jobcenter in der von § 52 Abs 1 Nr 3 SGB II vorgesehenen …
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